Stiftung Schützendirektion Biberach

Die Stiftung Schützendirektion Biberach ist ein Gremium von Bürgern, das für die Bürger das Biberacher Schützenfest organisiert und durchführt. Sie ergänzt sich durch Zuwahl. Nach fünf Jahren erfolgt eine Wiederwahl oder der Austritt aus dem Gremium.

Sie setzt sich zusammen aus Personen und Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Kompetenz oder ihrer beruflichen Qualifikation durch ihre Mitarbeit Aufgaben übernehmen können, diese professionell lösen und im Gremium miteinander freundschaftlich verbunden sind.
Als Beispiele seien genannt: Schulleiter, die die Schulen entsprechend vertreten oder unser Schatzmeister, Christian Kaufmann, der als Steuerberater tätig ist. Konsequenter Weise gibt es auch städtische Mitarbeiter, die zugleich Mitglied in der Schützendirektion sind, beispielsweise Herr Markus Merkle, Leiter des Baubetriebsamtes, da er mit seinem Rat von den Absperrungen angefangen über technische Anlagen, Auf- und Abbau der Lager oder Leitung der kostenfreien Kinderspiele uns hilfreich unterstützt. Bei Konfliktsituationen, die sich durch die städtische Tätigkeit ergeben, enthalten sich logischerweise aus Loyalitätsgründen ihrem Dienstherrn gegenüber die städtischen Mitarbeiter in der Diskussion und Abstimmung.
Häufig werden irrtümlich Gemeinderatszugehörigkeit und Schützendirektionszugehörigkeit vermengt. Natürlich ist es möglich, dass auch eine der Schützendirektion zugehörige Person gleichzeitig im Gemeinderat ist. Außer den drei Bürgermeistern, die nach der Geschäftsordnung gesetzt sind, gibt es derzeit jedoch keine Doppelbesetzung in der Zugehörigkeit in der Schützendirektion und Gemeinderat. Die Kommissionen in der Schützendirektion erarbeiten ihre Betrachtungsweisen, ihre Vorschläge und geben diese dann in den Vorstand. Der Vorstand berät und bereitet die Ergebnisse zur Diskussion für die Plenar- bzw. Vollversammlung vor. Dort werden sie dann erneut gründlich diskutiert, abgewogen und dann zur Abstimmung gebracht. Das ist generell die Vorgehensweise in der Schützendirektion.
Zweifelsohne gibt es auch kleinere Entscheidungen, z. B. wie viele Plakate gedruckt werden oder welche Gewinne im Einzelnen für die Ziehung ausgewählt werden, die nicht erst in der Plenarversammlung diskutiert werden müssen. Aber alle größeren und relevanten Angelegenheiten werden in unserem höchsten Organ, in dieser Vollversammlung, entschieden.

Die Schützendirektion 2017

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