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Stimmts?

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Stimmt’s oder stimmt’s nicht?

Mit dieser Seite will die Schützendirektion Biberach einem Informationsbedürfnis der am Schützenfest interessierten Bürger nachgehen. Immer wieder tauchen - wie in allen Gesellschaftsbereichen - Gerüchte auf, vielleicht aber auch Fragen zum Schützenfest.
Auf dieser Seite wollen wir Ihre Anfrage klären und die Position oder Entscheidung der Schützendirektion darstellen. Senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Frage, wir beantworten diese Frage dann direkt an Sie wieder per mail. Ohne Namensnennung greifen wir aber Ihre Frage hier auf und klären sie - eben um Gerüchte zu vermeiden.

Schicken Sie Ihre Fragen an:

Klaus Bott / über Birkendorf-Schule

Bott.Klaus@t-online.de oder     birkendorf-gs@t-online.de

oder

 

Brigitte Wall, Öffentlichkeitsarbeit

BGWall@t-online.de

oder

 

Rolf Schmid, Webmaster

rolf.g.schmid@t-online.de

 

 

Ihre Frage:

Antwort der Schützendirektion

13.07.2010
Hallo,
stimmt es, daß traditionellen Gruppen, die am Schützenfest spielen sollen, in diesem Jahr plötzlich die Unterkunft in schulischen Hallen verweigert wird?
G.Sch. aus Biberach

 

Sehr geehrter Herr Sch.,
die Arbeitsgemeinschaft der Biberacher Schulleiter sprach eine Empfehlung aus, auf diese Übernachtungslager in der Schützenfestwoche für schulische Gruppen zu verzichten. Der zunehmenden Alkoholeinfluss soll nicht weiter unterstützt werden (Bitte auch vieler Eltern), was einem erzieherischen- und gesellschaftlichen Auftrag der Schulen aber auch der Eltern zuwider laufen würde.
Dabei spielt auch nach heutigen juristischen Vorgaben die Übernahme der Aufsichtspflicht, Haftung und Verantwortung eine entscheidende Rolle.
Die überwiegende Zahl der Schüler kann sowohl mit dem Schützenbus als auch sonst das elterliche Haus erreichen. Nur für wenige besteht diese Möglichkeit nicht. Erstaunlicher Weise haben wir diese Übernachtungsproblematik bei weiblichen Gruppen nicht, da diese bei Problemen die Übernachtungen anderweitig bzw. privat regeln. Es entzieht sich meiner Kenntnis, warum das bei männlichen Gruppen nicht gelingt.
Diese Empfehlung ist für keinen Schulleiter bindend. Die Schützendirektion wurde darüber informiert und unterstützt diese Sichtweisen.
Die Schützendirektion kann hierzu keinen Beschluss fassen und tat dies auch nicht, die Entscheidung obliegt allein der für die Gruppe zuständigen Schule.
Schulleitungen und Schulträger (Stadt Biberach) entscheiden gemeinsam die Freigabe von Räumen.
Sicher haben Sie Verständnis, wenn es keinen Sinn macht, dass dann noch eine schulfremde Gruppe an einer anderen Schule Quartier bezieht. Als Beispiel sei Ihnen die Übernachtung von Berufsschülern an Grundschulen angeführt, was meiner Meinung nach nachvollziehbar ist.
Mit freundlichen Grüßen, schöne Schütza
Klaus Bott
 

 

 

 

 

 

 

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